IDEALVORSTELLUNG

Unsere Idealvorstellungen
Folgende Eckpunkte beschreiben das Ideal einer naturnahen Bienenhaltung:
• Das Bienenvolk wird in seiner Individualität als Mitgeschöpf geachtet.
• Die Vermehrung erfolgt auf natürliche Art durch das Schwärmen des Bienenvolks.
Eine Vorwegnahme von Schwärmen durch die Bildung von Kunstschwärmen und die Teilung des Restvolkes zur weiteren Vermehrung ist unter Ausnutzung der natürlichen Schwarmstimmung und der dazu vom Volk angelegten Weiselzellen möglich.
• Künstliche Königinnenzucht (Umlarven und ähnliches) unterbleibt. Die Begattung junger Königinnen erfolgt während des Hochzeitsfluges als Standbegattung. Instrumentelle Besamung wird nicht durchgeführt.
• Es erfolgt keine Verstümmelung von Bienen, z.B. durch Beschneiden der Königinnenflügel.
• Die Königin wird nicht durch Absperrgitter an ihrer freien Entfaltung im Stock gehindert.
• Es werden keine Maßnahmen zur künstlichen Steigerung des Honigertrags durchgeführt. Der Verbleib von Königinnen im Volk wird durch den Bien bestimmt, sofern nicht wichtige Gründe der Bienengesundheit dagegen sprechen.
• Der Wabenbau ist Teil des Bienenstockes. Als Naturwaben werden die Waben bezeichnet, welche die Bienenvölker ohne Vorgabe von Mittelwänden errichten. Der Naturwabenbau sollte als Stabilbau ohne bewegliche Rahmen ausgeführt werden.
• Natürlicherweise ist das Brutnest eine geschlossene Einheit. Über den Bau von Naturwaben müssen Waben und Brut gemäß dem Entwicklungsverlauf des Bienenvolkes wachsen können. Brutraum und ggf. Rähmchengröße sind daher so zu wählen, dass sich das Brutnest organisch mit den Waben ausdehnen kann.
Die selbstständig durch die Bienen gewählte Brutnestordnung wird nicht durch Umhängen einzelner Waben im Brutraum, durch Umhängen von Waben in den Honigraum oder durch Einhängen von Leerrahmen/Oberträgern in das Brutnest gestört.
• Eingriffe in das Brutnest zur Entfernung von Drohnenbrut unterbleiben – jedes Volk darf so viel Drohnenbrut und so viele Drohnen haben, wie es seinem Bedürfnis entspricht.
• Die Bienenwohnung – mit Ausnahme von Verbindungselementen, Dachabdeckung und Gitterboden – ist aus natürlichen Materialien wie beispielsweise Holz, Stroh oder Lehm gefertigt. Kunststoffe sind zu vermeiden. Die Oberflächenbehandlung von Holzbeuten kann mit Anstrichen erfolgen, die nur pflanzliche Öle, Wachse und Pigmente enthalten dürfen. Sonstige Zusätze, wie Lösemittel oder Sikkative,
sind nicht zulässig.
Die Bienenwohnung ermöglicht die Kontrolle und Behandlung eventueller Erkrankungen oder Parasitisierungen des Bienenvolkes. Die Beschaffenheit der Bienenwohnung soll ermöglichen, die durch den Eingriff verursachten Störungen so gering wie möglich zu halten.
• Ist eine Krankheits- oder Schädlingsabwehr unabdingbar, dürfen nur folgende Maßnahmen und Mittel Anwendung finden:
– Brutentnahme
– Wärmebehandlung
– Kunstschwarmbildung
– Ameisensäure oder Milchsäure
– Oxalsäure (max. 3,5 %ig, nur Träufelmethode)
– Bacillus thuringiensis (nicht gentechnisch verändert)
– Zucker
• Der Honigvorrat der Bienen wird nur so weit abgeschöpft, dass ein Überwintern des Bienenvolkes ohne Zufüttern möglich ist.
• Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen unterbleibt sowohl in der Zucht als auch in der Bewirtschaftung der Völker (Futter, Hilfsmittel u.ä.).
• Der Einsatz von Rauch als fingierte Waldbrandsituation sorgt für Fluchtvorbereitungen der Bienen und damit für Stress.
Die Bearbeitung der Völker soll nach Möglichkeit ohne den Einsatz von Rauch oder synthetischen Vertreibungsmitteln erfolgen.
• Für Aufstellung von Bienenvölkern wird ein Standort mit kontinuierlicher und vielfältiger Pollen- und Nektarversorgung gewählt, der den Bienen eine ausgewogene Ernährung sichert. Das Bienenvolk ist, mit Ausnahme von Schwärmen, natürlicherweise standorttreu und wandert nicht dem Trachtangebot hinterher. Es erfolgt daher keine Wanderung.
• Es wird mit regional angepassten Bienen geimkert. Der Import von Bienen ist zu vermeiden. Sollen Bienenvölker eingeführt werden, erfolgt eine Abholung der Völker durch den Imker persönlich. Es erfolgt kein Postversand von Bienen.
• Falls vor der letzten Ernte eine Notfütterung erforderlich werden sollte, darf diese nur mit Honig erfolgen. Jeglicher Zuckerzusatz ist untersagt.
• Die Fütterung der Bienen sollte im Rahmen der Möglichkeiten mit Honig aus eigener Imkerei erfolgen. Sofern erforderlich, kann für die Überwinterung der Bienenvölker und für die Jungvolkbildung Zucker bzw. Zuckersirup zugefüttert werden. Dafür ist ausschließlich zertifizierter Bio-Zucker zu verwenden.

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